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Schulter Physiotherapie Kiel

Werfen, Schwimmen, Stützen, Drücken – die Schulter ist im Sport enorm gefordert und entsprechend anfällig. Bei Körperzeit behandeln wir sportbedingte Schulterbeschwerden mit dem Ziel, Sie schmerzfrei und voll belastbar zurück in Ihren Sport zu bringen.

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Welche sportbedingten Schulterprobleme behandeln wir?

Das Schultergelenk ist das beweglichste Gelenk im Körper – und im Sport besonders beansprucht. Wir behandeln unter anderem das Impingement-Syndrom (häufig bei Überkopfsportarten), Rotatorenmanschetten-Verletzungen und -Überlastung, Schulterinstabilität und Subluxation, Bizepssehnenreizung, AC-Gelenksprobleme und post-operative Schulterrehabilitation. Die genaue Diagnose stellt Ihr Arzt – wir setzen die verordnete Therapie individuell um.

Wie wir die Sportschulter behandeln

Unsere Schulterbehandlung beginnt mit einer detaillierten Befunderhebung: Bewegungsausmaß, Krafttests der Rotatorenmanschette, spezifische Tests und funktionelle Belastungstests, die Ihre Sportart berücksichtigen. Die Behandlung umfasst manuelle Mobilisationstechniken für Schultergelenk, Schulterblatt und Brustwirbelsäule, gezieltes Rotatorenmanschetten-Training mit steigender Belastung, Schulterblatt-Stabilisation und bei Bedarf Kinesiotaping und Medical Flossing. Wir kommunizieren jeden Behandlungsschritt und erstellen einen sportartspezifischen Return-to-Sport-Plan. Bei Überkopfsportlern achten wir besonders auf das Zusammenspiel von Schulterblatt und Brustwirbelsäule, das für schmerzfreie Überkopfbewegungen entscheidend ist.

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Häufige Fragen

Muss ein Impingement-Syndrom operiert werden?

Das entscheidet Ihr Arzt. In vielen Fällen ist Physiotherapie der erste Behandlungsschritt, und Studien zeigen gute Ergebnisse mit konservativer Therapie.

Kann ich mit Schulterschmerzen weiter trainieren?

Meist ja – mit Anpassungen. Wir identifizieren schmerzfreie Bewegungen und erstellen einen modifizierten Trainingsplan, der die Schulter entlastet.

Brauche ich ein Rezept?

Ja, für die Behandlung benötigen Sie ein ärztliches Rezept. Gesetzlich Versicherte zahlen den Eigenanteil (10 % + 10 € Verordnungsgebühr). Privatversicherte und Selbstzahler benötigen ein Privatrezept.