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Häufige Fragen

Häufige Fragen – Körperzeit Kiel

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu Terminen, Rezept, Kosten und Behandlungsablauf in unserer Physiotherapiepraxis Körperzeit in Kiel. Wenn Ihre Frage nicht dabei ist, kontaktieren Sie uns gerne per WhatsApp oder Telefon.

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Termin & Ablauf

Wie vereinbare ich einen Termin?

Am schnellsten per WhatsApp: wa.me/4943188887088. Sie können uns auch telefonisch unter 0431 / 88 88 70 88 erreichen – montags bis freitags von 07:00 bis 13:00 Uhr. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zur Terminabstimmung.

Was passiert beim ersten Termin?

Wir beginnen mit einer ausführlichen Anamnese: Wir wollen verstehen, was Sie belastet – beruflich, sportlich und im Alltag. Daraus entsteht ein individueller Behandlungsplan mit klaren Zielen. Wir kommunizieren jeden Behandlungsschritt, damit Sie immer wissen, was wir tun und warum.

Kann ich einen bestimmten Therapeuten anfragen?

Ja, Sie können bei der Terminanfrage einen Wunsch-Therapeuten angeben. Wir berücksichtigen Ihren Wunsch nach Möglichkeit.

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Rezept & Kosten

Brauche ich immer ein Rezept?

Für alle physiotherapeutischen Leistungen benötigen Sie ein ärztliches Rezept – unabhängig davon, ob Sie gesetzlich versichert, privat versichert oder Selbstzahler sind. Gesetzlich Versicherte erhalten ein Kassenrezept von ihrem Arzt (Hausarzt, Orthopäde etc.). Privat Versicherte und Selbstzahler benötigen ein Privatrezept. Einzige Ausnahme: Präventionskurse nach § 20 SGB V – hier ist kein Rezept erforderlich.

Wie lange ist ein Rezept gültig?

Ein Heilmittelrezept ist in der Regel 28 Tage ab Ausstellungsdatum gültig. Innerhalb dieser Zeit müssen Sie die erste Behandlung beginnen. Bitte bringen Sie das Rezept zum ersten Termin mit.

Was kostet mich die Behandlung als gesetzlich Versicherter?

Als gesetzlich Versicherter zahlen Sie einen gesetzlichen Eigenanteil von 10 % der Behandlungskosten pro Sitzung sowie einmalig 10 Euro Verordnungsgebühr pro Rezept. Bestimmte Patientengruppen können sich von der Zuzahlung befreien lassen – die Belastungsgrenze liegt bei 2 % des Bruttoeinkommens (1 % bei chronisch Kranken). Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, ob Sie befreit werden können.

Übernimmt meine Krankenkasse die Kosten für Präventionskurse?

Unsere Präventionskurse nach § 20 SGB V werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst oder vollständig übernommen – ganz ohne Rezept. Die genaue Erstattungshöhe hängt von Ihrer Krankenkasse ab. Fragen Sie direkt bei Ihrer Kasse nach oder sprechen Sie uns an.

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Behandlung

Wie viele Sitzungen werde ich brauchen?

Das lässt sich nicht pauschal sagen – Verlauf und Dauer hängen von vielen individuellen Faktoren ab: Art und Dauer der Beschwerden, Ihr allgemeiner Gesundheitszustand und Ihre aktive Mitarbeit zwischen den Terminen. Den konkreten Behandlungsumfang besprechen wir nach der Erstuntersuchung.

Bieten Sie auch Hausbesuche an?

Ja, wir kommen auch zu Ihnen nach Hause – wenn Sie aufgrund Ihrer Beschwerden oder eingeschränkten Mobilität die Praxis nicht aufsuchen können. Bitte sprechen Sie uns bei der Terminvereinbarung darauf an, damit wir alles entsprechend planen können.

Was ist das Hausaufgaben-System?

Über unser Hausaufgaben-System erhalten Sie nach der Behandlung gezielte Übungen für zu Hause – individuell auf Ihre Situation abgestimmt. So können die Fortschritte aus der Therapie auch zwischen den Terminen weitergehen. Die Übungen sind einfach erklärt und auf Ihren Alltag zugeschnitten.

Termin vereinbaren

Schreiben Sie uns per WhatsApp – wir melden uns schnellstmöglich.

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