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Wann brauche ich ein Rezept für Physiotherapie?

Rezept oder kein Rezept? Was steht drauf? Und wer zahlt? Das Thema Verordnung verwirrt viele Patienten. In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen verständlich, wie das mit dem Rezept funktioniert und wie der Weg in die Physiotherapie abläuft.

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Kurz und knapp: Sie brauchen immer ein Rezept

Für alle physiotherapeutischen Leistungen benötigen Sie ein ärztliches Rezept – egal ob gesetzlich versichert, privat versichert oder Selbstzahler.

Gesetzlich versichert: Ihr Arzt (Hausarzt, Orthopäde, Zahnarzt oder jeder andere Arzt) stellt eine Verordnung aus. Darauf steht, welche Behandlungsform verordnet wird (z. B. Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Lymphdrainage), wie viele Sitzungen genehmigt sind und die Diagnose.

Privat versichert: Sie benötigen ein Privatrezept von Ihrem Arzt. Die Erstattung regelt Ihr Tarif – prüfen Sie vorab die Konditionen bei Ihrem Versicherer.

Selbstzahler (gesetzlich versichert, möchten aber selbst zahlen): Auch hier benötigen Sie ein Privatrezept. Damit können Sie die Behandlung selbst bezahlen, ohne über Ihre Krankenkasse zu gehen.

Was muss auf dem Rezept stehen?

Damit wir Sie behandeln können, muss das Rezept vollständig und korrekt ausgefüllt sein. Häufige Fehler, die zu Verzögerungen führen: falsche oder fehlende Diagnose, Behandlung nicht spezifisch genug (z. B. „KG“ statt „Manuelle Therapie“ wenn MT gewünscht ist) und Rezept älter als 28 Tage (bei Kassenpatienten muss die Behandlung innerhalb dieser Frist beginnen). Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Rezept korrekt ist – schicken Sie uns ein Foto per WhatsApp. Wir prüfen das für Sie, bevor Sie den Arzt erneut aufsuchen müssen.

Die Zuzahlung für gesetzlich Versicherte

Als gesetzlich Versicherter zahlen Sie bei jeder Verordnung einen gesetzlichen Eigenanteil: 10 % der Behandlungskosten pro Sitzung und 10 Euro Verordnungsgebühr pro Rezept (einmalig).

Das summiert sich über eine Verordnungsserie. Beispiel: Bei 6 Sitzungen Manueller Therapie zahlen Sie die Verordnungsgebühr plus 10 % der Gesamtkosten als Eigenanteil.

Befreiung möglich: Bestimmte Patientengruppen können sich von der Zuzahlung befreien lassen – zum Beispiel bei Erreichen der Belastungsgrenze (2 % des Bruttoeinkommens, 1 % bei chronisch Kranken). Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach.

So läuft es bei Körperzeit

Melden Sie sich per WhatsApp oder Telefon, schildern Sie kurz Ihre Beschwerden. Wir erklären Ihnen, welche Verordnung Sie brauchen und wie der Ablauf funktioniert. Wenn Sie bereits ein Rezept haben, buchen wir direkt den Termin. Wenn nicht, gehen Sie zunächst zum Arzt – wir beraten Sie gerne vorab, welche Verordnung für Ihre Beschwerden sinnvoll sein kann.

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Schreiben Sie uns per WhatsApp – wir melden uns schnellstmöglich.

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Häufige Fragen

Wie schnell muss ich nach Rezeptausstellung mit der Behandlung beginnen?

Innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellungsdatum muss die erste Behandlung stattfinden. Danach verfällt das Rezept. Buchen Sie also am besten direkt nach dem Arztbesuch Ihren Termin.

Kann mein Hausarzt Manuelle Therapie verordnen?

Ja, jeder approbierte Arzt kann Manuelle Therapie, Krankengymnastik, Lymphdrainage und andere Heilmittel verordnen – nicht nur der Orthopäde.

Wie viele Rezepte kann ich pro Jahr bekommen?

Bei den meisten Diagnosen gibt es keine feste jährliche Begrenzung. Nach einer abgeschlossenen Verordnungsserie kann Ihr Arzt eine neue ausstellen. Bei chronischen Erkrankungen gibt es zudem die Möglichkeit eines Langzeitrezepts.

Was kostet Physiotherapie als Selbstzahler?

Die Preise orientieren sich an der Gebührenordnung und variieren je nach Behandlungsart und Dauer. Genaue Preise erfahren Sie bei uns telefonisch oder per WhatsApp. Auch als Selbstzahler benötigen Sie ein Privatrezept.