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Präventionskurs: Was zahlt die Krankenkasse?

Viele Krankenkassen bezuschussen Gesundheitskurse mit 80 bis 100 Prozent – und trotzdem wissen die wenigsten davon. In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen, wie Sie den Zuschuss für Präventionskurse in Kiel bekommen und was Sie dafür tun müssen.

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Was sind bezuschusste Präventionskurse?

Nach § 20 SGB V haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf Zuschüsse für zertifizierte Gesundheitskurse. Das Ziel: Krankheiten vorbeugen, bevor sie entstehen. Bezuschusst werden Kurse in den Bereichen Bewegung, Ernährung, Stressmanagement und Suchtprävention – jeweils von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifiziert. Bei Körperzeit bieten wir zertifizierte Kurse im Bereich Bewegung an. Wichtig: Für Präventionskurse brauchen Sie kein Rezept.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Das variiert je nach Krankenkasse. Die meisten gesetzlichen Kassen erstatten zwischen 80 und 100 Prozent der Kursgebühr – einige sogar den vollen Betrag. Pro Jahr können Sie in der Regel mindestens einen, oft sogar zwei Kurse bezuschussen lassen. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach den genauen Konditionen – oder rufen Sie uns an, wir kennen die gängigsten Regelungen.

So bekommen Sie den Zuschuss – Schritt für Schritt

  1. Schritt 1: Melden Sie sich bei Körperzeit für einen Präventionskurs an.
  2. Schritt 2: Nehmen Sie an mindestens 80 Prozent der Termine teil.
  3. Schritt 3: Sie erhalten von uns eine Teilnahmebescheinigung.
  4. Schritt 4: Reichen Sie die Bescheinigung zusammen mit der Rechnung bei Ihrer Krankenkasse ein.
  5. Schritt 5: Die Erstattung erfolgt in der Regel innerhalb von 2–4 Wochen auf Ihr Konto.

Bei manchen Kassen können Sie auch vorab eine Kostenübernahme beantragen. Im Zweifel: einfach bei der Kasse nachfragen.

Was, wenn meine Kasse nicht zahlt?

Alle gesetzlichen Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, zertifizierte Präventionskurse zu bezuschussen. Wenn Ihre Kasse ablehnt, prüfen Sie, ob die Mindest-Teilnahmequote von 80 Prozent erreicht wurde – das ist die häufigste Ablehnungsursache. Unsere Kurse sind von der ZPP zertifiziert, sodass die Anerkennung durch Ihre Kasse garantiert ist.

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Häufige Fragen

Brauche ich ein Rezept für einen Präventionskurs?

Nein, Präventionskurse sind keine verordnungspflichtige Leistung. Sie können sich direkt bei uns anmelden – ohne Rezept und ohne Überweisung.

Kann ich auch als Privatversicherter teilnehmen?

Ja, viele private Krankenversicherungen bezuschussen Präventionskurse ebenfalls. Die Konditionen variieren je nach Tarif – fragen Sie bei Ihrem Versicherer nach.

Wie oft kann ich pro Jahr einen Kurs bezuschussen lassen?

Die meisten Kassen bezuschussen mindestens einen, viele sogar zwei Kurse pro Kalenderjahr.

Muss ich den Kurs komplett vorab bezahlen?

Ja, Sie zahlen die Kursgebühr zunächst selbst und erhalten die Erstattung nach Einreichung der Bescheinigung. Manche Kassen bieten auch Direktverrechnung an.